Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienkollegordnung
StKO§ 11 Sprachbildende Vorsemester
Stand: 25.08.2026
Das sprachbildende Vorsemester (DSH-Kurs) am Studienkolleg FH (Anlage 2) endet mit der „Deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (DSH)“ auf der Grundlage der vom Staatsministerium erlassenen und bei der Hochschulrektorenkonferenz registrierten Prüfungsordnung.