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§ 11 StKO (Bayern) — Sprachbildende Vorsemester

Studienkollegordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das sprachbildende Vorsemester (DSH-Kurs) am Studienkolleg FH (Anlage 2) endet mit der „Deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (DSH)“ auf der Grundlage der vom Staatsministerium erlassenen und bei der Hochschulrektorenkonferenz registrierten Prüfungsordnung.