§ 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
Stand: 01.06.2026
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 12.12.2000 – Ss 442/00 - 244 -
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 – 3 K 2337/14
- OLG Oldenburg, 16.03.2011 – 1 Ss 32/11Zitiert von 2
- BGH, 18.06.2026 – 4 StR 680/25
- BGH, 03.09.1998 – 4 StR 243/98
- BVerwG, 15.09.2021 – 3 C 3/21, 3 C 3/21 (3 C 20/17)Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat erneuerten Führerscheins der Klassen A und BZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Bremen, 26.02.2026 – 1 B 3/26
- BGH, 09.12.2025 – 3 StR 520/25
- VG München, 09.04.2025 – M 7 S 24.6051
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69b StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/69b#abs-1 (1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/69b#abs-2 (2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In einem ausländischen Führerschein, der weder von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union noch von einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre vermerkt.