Gesetze / Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung
StFachAngAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2023
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Steuerfachangestellten und der Steuerfachangestellten wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.