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§ 1 StFachAngAusbV 2023 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Steuerfachangestellten und der Steuerfachangestellten wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.