Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 78 Satzung
Stand: 10.01.2020
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Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.