Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Stand: 10.06.2019
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Sie können die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.