Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 168 Inkrafttreten des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/168#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/168#abs-2 (2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.