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§ 168 StBerG — Inkrafttreten des Gesetzes

Steuerberatungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.