Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.