Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.
Änderungsverlauf
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24.06.1975 Ausfertigung
§ 128 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I 1509)
BGBl. 1975 I S. 1509
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