Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Stand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerGStand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.