Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 5 Mehrere Steuerberater
Stand: 10.06.2019
Ist die Angelegenheit mehreren Steuerberatern zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, so erhält jeder Steuerberater für seine Tätigkeit die volle Vergütung.