Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

DVStB

§ 13 Entscheidungen der Prüfungsausschüsse

Stand: 01.07.2025

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/13#abs-1 (1) Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/13#abs-2 (2) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 12 § 14