Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
DVStB§ 13 Entscheidungen der Prüfungsausschüsse
Stand: 01.07.2025
Wird zitiert von 2
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- BFH, 17.07.1984 – VII R 38/84
- BFH, 18.09.2012 – VII R 41/11Keine Anwesenheit Dritter bei PrüfungsberatungZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/13#abs-1 (1) Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/13#abs-2 (2) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.