Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO

§ 45 Niederschrift

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 04.11.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/45#abs-1 (1) Über die Laufbahnprüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/45#abs-2 (2) Die Niederschrift ist mit den Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung zur Prüfungsakte zu nehmen.

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