Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977§ 10 Übungen und Seminare
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-1 (1) Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Übungen durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-2 (2) Während der Fachstudien sind Übungen und Seminare zu veranstalten. Die Beamtin oder der Beamte muß zwischen verschiedenen Seminaren wählen können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-3 (3) Für die Übungen gilt § 8 Satz 2 entsprechend. In den Seminaren werden ausgewählte Themen einzelner Fachgebiete unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden behandelt.