Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO 1977

§ 10 Übungen und Seminare

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-1 (1) Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Übungen durchzuführen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-2 (2) Während der Fachstudien sind Übungen und Seminare zu veranstalten. Die Beamtin oder der Beamte muß zwischen verschiedenen Seminaren wählen können.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10#abs-3 (3) Für die Übungen gilt § 8 Satz 2 entsprechend. In den Seminaren werden ausgewählte Themen einzelner Fachgebiete unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden behandelt.

§ 9 § 11