nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 StBAPO 1977 — Übungen und Seminare

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Während der fachtheoretischen Ausbildung sind Übungen durchzuführen.

(2) Während der Fachstudien sind Übungen und Seminare zu veranstalten. Die Beamtin oder der Beamte muß zwischen verschiedenen Seminaren wählen können.

(3) Für die Übungen gilt § 8 Satz 2 entsprechend. In den Seminaren werden ausgewählte Themen einzelner Fachgebiete unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden behandelt.

---

Zitiervorschlag: § 10 StBAPO 1977

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
