Gesetze / Steuerbeamtenausbildungsgesetz
StBAG§ 8 Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Finanzen erläßt mit Zustimmung des Bundesrates zur Gewährleistung der einheitlichen Ausbildung eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen der Steuerbeamten; darin sind auch Bestimmungen zu treffen über
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 8 StBAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 – 1 L 109/12Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.07.2002 Ausfertigung
§ 8 neu gefasst und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2715)
BGBl. 2002 I S. 2715
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.