Gesetze / Sprecherausschußgesetz
SprAuG§ 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SprAuG/4#abs-1 (1) Der Sprecherausschuß besteht in Betrieben mit in der Regel
| 10 bis 20 leitenden Angestellten | aus einer Person, |
| 21 bis 100 leitenden Angestellten | aus drei Mitgliedern, |
| 101 bis 300 leitenden Angestellten | aus fünf Mitgliedern, |
| über 300 leitenden Angestellten | aus sieben Mitgliedern. |
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SprAuG/4#abs-2 (2) Männer und Frauen sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Sprecherausschuß vertreten sein.