Gesetze / Landesrecht Bayern / Spielbankordnung
SpielbO§ 9 Verbot technischer Hilfsmittel
Stand: 25.08.2026
Die Spielbank kann den Besuchenden die Benutzung technischer Hilfsmittel jeglicher Art untersagen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 9 SpielbO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 26.03.2007 – 1 BvR 2228/02Glücksspielrecht: Verfassungsmäßigkeit des bayerischen staatlichen Spielbankenmonopols Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 225
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.