Gesetze / Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen UnbBeschErtV § 7 Bund Außer Kraft: § 7 SpielUBeschV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. (weggefallen)