Gesetze / Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland
SparSichSaarG§ 13 Form der Gutschrift bei Spareinlagen
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einer Spareinlage, so wird die Gutschrift auf dem Sparkonto erteilt.