§ 13 SparSichSaarG — Form der Gutschrift bei Spareinlagen

Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einer Spareinlage, so wird die Gutschrift auf dem Sparkonto erteilt.