Gesetze / Sortenschutzgesetz SortSchG 1985 § 37g Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Gewerblicher RechtsschutzBund Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.