Gesetze / Landesrecht Bayern / Sitzungsvergütungsverordnung
SitzVergV§ 2 Höhe und Zahlungsweise
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SitzVergV/2#abs-1 (1) Die Sitzungsvergütung beträgt 26,00 € für den Sitzungstag bis zum Höchstbetrag von 130,00 € für den Kalendermonat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SitzVergV/2#abs-2 (2) Die Sitzungsvergütung ist für den jeweiligen Kalendermonat nachträglich zu zahlen.