Gesetze / Landesrecht Bayern / Sitzungsvergütungsverordnung SitzVergV § 3 Einwohnerzahl Stand: 25.08.2026 Bayern Einwohnerzahl im Sinn dieser Verordnung ist die nach Art. 26 Abs. 5 Satz 2 BayBesG maßgebende Einwohnerzahl.