Gesetze / Signatarebenennungsverordnung SignBenennV § 4 Gebührenhöhe Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 06.12.2023. Zur aktuellen Fassung → Für Amtshandlungen in Zusammenhang mit Entscheidungen über die Benennung eines Signatars wird eine einmalige Gebühr von 500 Euro erhoben.