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§ 4 SignBenennV — Gebührenhöhe

Signatarebenennungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 06.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für Amtshandlungen in Zusammenhang mit Entscheidungen über die Benennung eines Signatars wird eine einmalige Gebühr von 500 Euro erhoben.