Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SfFV · GVBl.II/09, [Nr. 25] S.505

Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung - SfFV)

9 Normen · Ausgangsfassung vom 03.08.2009 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Grundsatz zur Zusammenarbeit
  3. § 3 Teilnahmeverpflichtung
  4. § 4 Sprachstandsfeststellung
  5. § 5 Sprachförderkurse
  6. § 6 Verfahren bei der Anmeldung in der Schule
  7. § 7 Inkrafttreten
  8. Anlage
  9. § 37 BbgSchulG Beginn der Schulpflicht
  10. § 41 BbgSchulG Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Schulpflicht

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    25.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 34])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    27.07.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 27.07.2018

    § 7 geändert

    GVBl. II 2018, Nr. 49

  4. Historischer Änderungsnachweis

    25.06.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.06.2015

    § 7 geändert

    GVBl. II 2015, Nr. 28

  5. Historischer Änderungsnachweis

    23.07.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.07.2012

    §§ 3, 5, 7, Anlage geändert

    GVBl. II 2012, Nr. 63

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).