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SfFV§ 41 BbgSchulG Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Schulpflicht
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SfFV/41#abs-1 (1) … Die Eltern müssen ferner dafür sorgen, dass ihr Kind der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung und einem Sprachförderkurs nachkommt.