Gesetze / Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung
ServKflLuftvAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ServKflLuftvAusbV/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ServKflLuftvAusbV/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Passagierabfertigungsprozesse durchführen,
2.
personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen,
3.
Marketingmaßnahmen durchführen,
4.
Flugzeugabfertigungsprozesse koordinieren,
5.
Gepäckermittlung durchführen und Kunden betreuen,
6.
Dienstleistungen anbieten und verkaufen und
7.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ServKflLuftvAusbV/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz und
5.
Sicherheitsverfahren umsetzen.