Gesetze / Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
SeeStrOV§ 1 Inkraftsetzung der Internationalen Regeln
Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, die dem Übereinkommen von 1972 (BGBl. 1976 II, S. 1023) beigefügt und zuletzt durch Beschluß der 25. Vollversammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in London vom 25. November 2007 geändert worden sind, im folgenden als "Internationale Regeln" bezeichnet, sind in der aus der Anlage ersichtlichen deutschen Übersetzung nach Maßgabe der folgenden Vorschriften anzuwenden.
Änderungsverlauf
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18.03.2009 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2009 (BGBl. I 647)
BGBl. 2009 I S. 647
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08.04.1991 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 1991 (BGBl. I 880)
BGBl. 1991 I S. 880
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02.05.1983 Ausfertigung
§ 1 eingefügt und geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 2. Mai 1983 (BGBl. I 521)
BGBl. 1983 I S. 521
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.