Gesetze / Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung
SeeLAuFV§ 5 Theoretische Ausbildung
Stand: 25.02.2023
Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.