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§ 5 SeeLAuFV 2023 — Theoretische Ausbildung

Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung

Stand: 25.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.