Gesetze / Seeleute-Befähigungsverordnung
See-BV§ 55 (weggefallen)
Stand: 24.08.2021
Für § 55 See-BV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.