Gesetze / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Einvernehmen mit dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen (Beirat) den Wirtschaftsplan fest. § 1 der Bundeshaushaltsordnung findet keine Anwendung.