Gesetze / Schweinepest-Verordnung SchwPestV 1988 § 7 (weggefallen) Bund Außer Kraft: § 7 SchwPestV 1988 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 7 SchwPestV 1988 liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm