Gesetze / Schweinepest-Verordnung SchwPestV 1988 § 5 Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.