Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schlüsselmassenverordnung 2026 Schlüsselmassenverordnung 2026 § 1 Regelungsgegenstand Stand: 26.08.2026 Sachsen Auf der Grundlage von § 4 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes wird die Gesamtschlüsselmasse des Haushaltsjahres 2026 nach Maßgabe des § 2 auf den kreisangehörigen Raum und den kreisfreien Raum aufgeteilt.