Gesetze / Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
SchiedsG§ 13
Stand: 10.06.2019
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Schiedsstellen für Arbeitsrecht oder die Kammern für Arbeitsrecht der Kreisgerichte zuständig sind.