Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schornsteinfeger-ZuständigkeitsVO
SchfZustVO§ 5
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr