Art 63
Stand: 10.06.2019
Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 63 ScheckG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 16.12.2003 – XI ZR 474/02Internationale Zuständigkeit: Nachprüfung im Berufungsverfahren nach der ZPO-Reform; kein Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung für Klage aus hingegebenem Scheck Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.