Art 20
Stand: 10.06.2019
Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 20 ScheckG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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