Art 12
Stand: 10.06.2019
Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 12 ScheckG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 11.01.2007 – IX ZR 31/05Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung eines Gläubigers durch Mittel aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 12.01.2006 – V ZB 147/05Zitiert von 8
- OLG Schleswig, 31.05.2007 – 5 U 116/06
- OLG Köln, 07.10.2003 – 16 W 25/03
- OLG Köln, 14.06.1996 – 19 U 254/95
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.