Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

SchSiMeistPrV

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiMeistPrV/13?asof=2020-01-10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiMeistPrV/13?asof=2020-01-10#abs-2 (2)

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