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§ 13 SchSiMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.

(2)