Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

SchSiMeistPrV

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiMeistPrV/11?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchSiMeistPrV/11?asof=2019-06-10#abs-2 (2)

§ 10 § 12