Gesetze / Schiffssicherheitsverordnung

SchSV

§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 04.12.2024

Bund3 Fassungen

Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, 10722 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.

←§ 16 →Anlage 1