Gesetze / Schiffssicherheitsverordnung
SchSV§ 17 Verweisung auf technische Regelwerke
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 04.12.2024
Soweit in oder auf Grund dieser Verordnung auf DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, 10722 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
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Änderungsverlauf
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22.11.2024 Ausfertigung
§ 17 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2024 (BGBl. I Nr. 370)
BGBl. 2024 I Nr. 370
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