Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV§ 24
Stand: 10.06.2019
Bescheinigungen und Zeugnisse sind unter Angabe des Ortes und Tages zu unterschreiben und mit dem Siegel oder Stempel des Registergerichts zu versehen.
Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDVStand: 10.06.2019
Bescheinigungen und Zeugnisse sind unter Angabe des Ortes und Tages zu unterschreiben und mit dem Siegel oder Stempel des Registergerichts zu versehen.