Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
SchOSpL§ 17 Prüfungsteile
Stand: 25.08.2026
Die pädagogische Prüfung setzt sich zusammen aus der mündlichen Prüfung in den theoretischen Fächern und der Prüfung der Lehreignung.