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§ 17 SchOSpL (Bayern) — Prüfungsteile

Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die pädagogische Prüfung setzt sich zusammen aus der mündlichen Prüfung in den theoretischen Fächern und der Prüfung der Lehreignung.